DSGVO als Trading-Coach.
Was wichtig ist und was wir abnehmen.
WhatsApp-Sprachnachrichten mit Klient-Trades, Excel-Files per Mail, Notion mit US-Server: alles datenschutzrechtlich heikel. Hier ist, was du als Coach wirklich erfüllen musst, und was FlowTrader-Default schon korrekt löst.
- EU-Server, kein US-Transfer
- Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung
- Klient besitzt seine Daten
DSGVO ist kein Aufkleber. Sondern Substanz.
Im Trading-Coaching siehst du sensible Daten: Konto-Stände, persönliche Tagebuch-Einträge, emotionale Zustände, Coaching-Vereinbarungen. Sobald du diese außerhalb der EU verarbeitest oder ohne klare Grundlage speicherst, bist du in der Pflicht-Zone.
Die häufigste Falle: Coach speichert WhatsApp-Audionachrichten lokal, mailt Excel-Files mit Klient-Trades, nutzt Notion-Datenbanken auf US-Servern. Im Streitfall, Klient zieht Beschwerde bei Landesdatenschutzbeauftragter, wird das schnell unangenehm.
FlowTrader nimmt dir sechs der wichtigsten Pflichten als Default ab. Vier Dinge bleiben aber bei dir: Die kannst du nicht delegieren.
Sechs Pflichten und wer sie erfüllt
Das hier muss als Trading-Coach gegeben sein. Bei FlowTrader-Default ist es bereits korrekt eingestellt.
Datenverarbeitungs-Grundlage
Jede Verarbeitung braucht eine klare Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO). Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder ausdrückliche Einwilligung, je nach Datenart.
EU-Server / kein US-Transfer
Klient-Daten dürfen nicht ungeprüft in US-Cloud-Dienste fließen. Konkret: kein WhatsApp-Archiv, keine Notion-Datenbank mit Echtdaten, kein Discord-Klient-Channel.
Granulare Klient-Einwilligung
Der Klient muss pro Datenkategorie zustimmen können: Trades, Tagebuch, Stimmung, Vorsätze. Nicht ein Haken für alles.
Audit-Trail / Nachweis
Wer hat wann was gesehen, kommentiert, freigegeben? Bei Streit muss das nachvollziehbar sein, sonst stehst du beweispflichtig da.
Rechtssichere Vereinbarungen
Eine Coaching-Vereinbarung mit Leistungs- und Datenschutz-Klauseln, akzeptiert durch ausdrückliche Klient-Bestätigung, mit Versions-Historie für Änderungen.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Der Klient hat jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Datenübertragbarkeit (Art. 20). Du musst das innerhalb von 30 Tagen erfüllen können.
Vier Pflichten kannst du nicht delegieren
FlowTrader nimmt dir die Infrastruktur ab. Aber diese vier Dinge musst du als Coach selbst regeln, egal welche Plattform du nutzt.
- Eigene Datenschutzerklärung für dein CoachingWenn du eine eigene Webseite hast oder eigene Mail-Kommunikation außerhalb FlowTrader führst, brauchst du eine eigene Datenschutzerklärung. Vorlage von einem Anwalt oder von eRecht24 reicht für den Anfang.
- Steuer-konforme BuchhaltungDSGVO und Steuerrecht sind getrennte Themen. Rechnungen, Zahlungsnachweise, GoBD-konforme Aufbewahrung: Das ist deine Aufgabe als Selbstständiger, unabhängig vom Coaching-Tool.
- Klare Abgrenzung: keine AnlageberatungTrading-Coaching darf keine konkrete Anlageempfehlung sein: sonst BaFin-pflichtig. Schreib in deine Vereinbarung explizit: „keine Finanzberatung, keine Anlagevermittlung, keine Garantie auf Performance“.
- Meldepflicht bei DatenpannenWenn dir Klient-Daten verloren gehen (Laptop weg, Cloud-Account gehackt), bist du in 72-Stunden-Meldepflicht beim Landesdatenschutzbeauftragten. Das gilt für DEINE Geräte, nicht für FlowTrader-Server.
Mehr zum Datenschutz
Datenschutzerklärung von FlowTrader
Wer welche Daten verarbeitet, auf welcher Grundlage, mit welchen Sub-Auftragsverarbeitern, vollständig aufgeschlüsselt.
Mehr lesenAGB §16 Coach-Abonnement
Vertragliche Trennung Coach/Klient, Art. 28-DSGVO-Bestimmungen, Pflichten beider Seiten.
Mehr lesenDatenschutz im Coach-Bereich
Die kompakte Übersicht zur Datentrennung Klient/Coach in FlowTrader.
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