Daytrading & Steuern in Deutschland: EK und Prop getrennt erklärt
Abgeltungsteuer fürs Privatdepot, gewerbliche Einkünfte für Funded Accounts — was 2026 gilt, wo die Fallstricke liegen und welche Dokumentation das Finanzamt sehen will.
Stand: Juni 2026 · Nächste Überprüfung: Dezember 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Wichtiger Hinweis
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, vereinfacht dargestellt, Stand: Juni 2026. Steuerrecht ändert sich und hängt vom Einzelfall ab — verbindlich ist allein die Auskunft deines Finanzamts oder Steuerberaters.
Eigenkapital: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Gewinne aus dem privaten Depot (Aktien, ETFs, Derivate) unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag — effektiv 26,375 %, mit Kirchensteuer entsprechend mehr. Der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 € pro Jahr frei (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Deutsche Broker führen die Steuer direkt ab; bei Auslandsbrokern erklärst du selbst über die Anlage KAP.
Verlustverrechnung hat Tücken: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (eigener Verlusttopf, § 20 Abs. 6 EStG). Die berüchtigte Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (20.000-€-Deckel) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen — Termingeschäfts-Verluste sind seitdem wieder unbeschränkt mit Kapitalerträgen verrechenbar (Stand 06/2026).
Wichtig für Vieltrader: Auch sehr aktives privates Trading bleibt in Deutschland in aller Regel privat (kein „gewerblicher Wertpapierhandel“ wie in der Schweiz) — solange du nur eigenes Geld handelst und nicht für Dritte tätig wirst.
Funded Accounts / Prop-Trading: gewerbliche Einkünfte
Auszahlungen von Prop-Firms sind keine Kapitalerträge: Du handelst Firmenkapital gegen Gewinnbeteiligung — steuerlich eine Leistung. Die herrschende Praxis stuft das als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein: progressiver Einkommensteuertarif von 14–45 % statt 26,375 %, dazu ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer (auf die Einkommensteuer weitgehend anrechenbar).
Daraus folgen Pflichten: Gewerbeanmeldung (10–60 € je Gemeinde), Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und das Umsatzsteuer-Thema — bei ausländischen Prop-Firms greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren, als Kleinunternehmer bleibst du unter Grenzen befreit. Challenge-Gebühren, Hardware, Datenfeeds und auch dein Trading-Journal sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Ehrlich gesagt: Höchstrichterlich geklärt ist die Einordnung nicht. Wer regelmäßige Prop-Auszahlungen hat, sollte die Einstufung vor der ersten Erklärung mit einem auf Kapitalmarkt spezialisierten Steuerberater festziehen — die Differenz zwischen 26,375 % und Spitzensteuersatz ist zu groß für Bauchgefühl.
Österreich & Schweiz in Kürze
Österreich: Kapitalerträge unterliegen der KESt von 27,5 %; für die Verlustverrechnung ist saubere Dokumentation Pflicht. Details auf unserer Österreich-Seite.
Schweiz: Private Kapitalgewinne sind steuerfrei — aber nur, solange du nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst (Kriterien u. a. Haltedauer, Fremdfinanzierung, Handelsvolumen). Das Journal ist hier wörtlich der Nachweis deiner privaten Vermögensverwaltung.
Was das Finanzamt sehen will — und dein Journal liefert
Anlage KAP beim Auslandsbroker, Aktien-Verlusttopf, Betriebsausgaben beim Prop-Trading: Alles steht und fällt mit der Dokumentation pro Trade — Datum, Instrument, Beträge, Gebühren, Ergebnis. FlowTrader AI erfasst genau das beim täglichen Journaling, als Nebenprodukt deiner Disziplin-Arbeit.